Stellen Sie hier bequem und einfach einen Online-Antrag für Ihren Vermittlungsgutschein:
- Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um automatisch eine Vorlage (PDF) zu erstellen.
- Wählen Sie eine der folgenden Optionen:
- Speichern und drucken Sie das PDF und senden Sie es per Post an Ihr Jobcenter oder die Bundesagentur.
- Speichern als PDF, anschließend direkt per E-Mail an Ihr Jobcenter oder die Bundesagentur senden – ohne Portogebühren und Drucken.
- Einige Tage nach dem Versand erhalten Sie Ihren Vermittlungsgutschein.
- Sobald Sie den Vermittlungsgutschein erhalten haben, schicken Sie uns eine Kopie (per Mail möglich) davon.
- Im nächsten Schritt übersenden wir Ihnen den Vermittlungsvertrag.
- Unsere Zusammenarbeit beginnt.
Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein
Ein Vermittlungsgutschein kann von verschiedenen Personengruppen beantragt werden. Die Voraussetzungen variieren je nach individueller Situation. Hier sind die möglichen Anspruchsgruppen und Bedingungen:
- Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II): Personen, die aktuell Arbeitslosengeld erhalten, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
- Arbeitsuchende ohne Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II): Auch ohne laufende finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besteht die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten.
- Beschäftigte in befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnissen: Arbeitnehmer, deren Beschäftigung befristet is toder die eine Kündigung erhalten haben, können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
- Absolventen von Hochschulen oder Berufsausbildungen: Studierende und Auszubildende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen oder diesen gerade abgeschlossen haben, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
- Personen, die aus der Elternzeit zurückkehren: Eltern, die nach der Elternzeit wieder in den Arbeitsmarkt eintreten möchten, haben die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu nutzen.
- Personen, die die Pflege von Angehörigen beenden: Wer sich nach der Pflege von Eltern oder Familienangehörigen wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchte, kann einen Vermittlungsgutschein beantragen.
- Selbstständige auf Jobsuche: Selbstständige, die eine sozialversicherungspflichtige Anstellung anstreben, können ebenfalls von einem Vermittlungsgutschein profitieren.
- Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften: Auch Personen, die in Transfer- oder Auffanggesellschaften beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, mit einem Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen.