Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Asghar Consultants e.K. für Personalvermittlung und HR-Dienstleistungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Asghar Consultants e.K., Rondenbarg 11-17 (Haus 1), 22525 Hamburg (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") im Bereich der Personalvermittlung, Personalberatung und verwandter Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, insbesondere:
- Direkte Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften
- Vermittlung von Freiberuflern für Projekte
- Talent Assessment und Eignungsdiagnostik
- Private Arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende
- Beratung im Bereich Human Resources
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten, nicht jedoch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat.
§3 Vergütung
Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:
- Die Vermittlungsprovision wird fällig mit Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten.
- Die Höhe der Provision richtet sich nach dem vereinbarten Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten.
- Kandidatenvorschlage sind grundsätzlich kostenfrei; eine Vergütung wird nur im Erfolgsfall fällig.
- Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§4 Vermittlungsgutschein
Für Bewerber, die im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sind, gelten folgende Besonderheiten:
- Die Vermittlungsleistung ist für den Bewerber kostenfrei.
- Die Vergütung erfolgt durch den zuständigen Kostentrager (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) auf Grundlage des vorgelegten Vermittlungsgutscheins.
- Der Bewerber ist verpflichtet, den Vermittlungsgutschein vor Beginn der Vermittlungstätigkeit vorzulegen und sicherzustellen, dass dieser gültig ist.
- Der Auftragnehmer ist als nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen berechtigt, Vermittlungsgutscheine einzulösen.
§5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle für die Vermittlung relevanten Informationen (Stellenprofil, Anforderungen, Konditionen) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
- Den Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vorgestellten Kandidaten zu informieren.
- Vorgestellte Kandidatenprofile vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Den Auftragnehmer über Änderungen bezüglich der zu besetzenden Position zeitnah zu informieren.
Stellt der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach dessen Vorstellung ein -- auch wenn die Einstellung nicht unmittelbar auf die Vermittlung zurückzuführen ist -- so gilt die Vermittlungsprovision als verdient.
§6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die fachliche und persönliche Eignung der vorgestellten Kandidaten. Die endgültige Auswahl und Einstellungsentscheidung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§7 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Personalvermittlung in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm im Rahmen der Personalvermittlung übermittelten personenbezogenen Daten der Kandidaten ausschließlich für den Zweck der Stellenbesetzung zu verwenden und nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform zu löschen oder zurückzugeben, sofern kein Arbeitsvertrag zustande kommt.
§8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§9 Laufzeit und Kündigung
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann der Vermittlungsauftrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden. Bereits vorgestellte Kandidaten bleiben von einer Kündigung unberührt; die Vergütungspflicht besteht fort, wenn mit einem bereits vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: August 2026