Rechtliches
AGB Teil C – Software, SaaS & digitale Produkte
Software, SaaS, individuelle Softwareentwicklung und digitale Produkte
Vorbemerkung
Diese Besonderen Vertragsbedingungen („Teil C“) ergänzen die Master-AGB der Asghar Consultants e.K. für Software, SaaS, digitale Produkte, individuelle Softwareentwicklung und damit verbundene digitale Leistungen. Sie gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Leistungsbeschreibungen, Angebote, Projektaufträge oder SaaS-Verträge können ergänzende oder abweichende Regelungen enthalten. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
C.1 Geltungsbereich
Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten insbesondere für individuelle Softwareentwicklung, Standardsoftware, SaaS- und Cloud-Leistungen, digitale Produkte, Plattformen, Webanwendungen, mobile Anwendungen, Schnittstellen, Integrationen sowie damit verbundene Implementierungs-, Beratungs-, Wartungs- und Supportleistungen.
C.2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
Die konkrete Software- oder Digitalleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Projektauftrag, Leistungsbeschreibung oder Produktplan. Funktionen, Module, Schnittstellen, technische Voraussetzungen, Leistungsumfang und ggf. Abnahmekriterien werden dort festgelegt. Allgemeine Darstellungen auf Websites oder in Marketingunterlagen sind keine verbindliche Zusage bestimmter Funktionen, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags werden.
C.3 Individuelle Softwareentwicklung
Bei individuell entwickelter Software richtet sich die Leistung nach dem vereinbarten Pflichten- bzw. Leistungsumfang. Projektphasen, Meilensteine, Termine, Mitwirkungspflichten, Abnahmen und Übergaben können im jeweiligen Projektauftrag geregelt werden. Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können als Change Request gesondert beauftragt und vergütet werden.
C.4 Standardsoftware und SaaS-Nutzungsrechte
Bei Standardsoftware oder SaaS-Leistungen erhält der Kunde das im Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht für die vereinbarte Laufzeit, Anzahl von Nutzern, Systeme oder sonstigen Nutzungsparameter. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden keine weitergehenden Rechte eingeräumt. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht, soweit vereinbart, unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.
C.5 Quellcode und wiederverwendbare Komponenten
Die Überlassung von Quellcode ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. AsgCon kann eigene wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Methoden, Tools, Schnittstellen oder allgemeines Know-how auch in anderen Projekten verwenden, soweit dadurch keine Rechte des Kunden oder vertrauliche Informationen verletzt werden. Individuell vereinbarte Rechte des Kunden an projektspezifischen Ergebnissen bleiben unberührt.
C.6 SaaS, Cloud und Verfügbarkeit
Bei SaaS- und Cloud-Leistungen erfolgt die Bereitstellung über die jeweils vereinbarte technische Infrastruktur. Eine ununterbrochene oder jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Verfügbarkeitsvereinbarung oder ein SLA vereinbart wurde. Geplante Wartungen, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von AsgCon können die Verfügbarkeit beeinträchtigen.
C.7 Updates und Weiterentwicklung
AsgCon kann Software und SaaS-Leistungen weiterentwickeln, aktualisieren, technisch anpassen oder sicherheitsrelevante Änderungen vornehmen. Bei laufenden SaaS-Leistungen können Updates Bestandteil der Leistung sein. Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Vertragszweck erheblich beeinträchtigen, bleiben den gesetzlichen und vertraglichen Rechten des Kunden unterworfen.
C.8 Wartung und Support
Soweit Wartung oder Support vereinbart ist, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Vertrag oder SLA. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit. Fehler, Supportfälle und technische Störungen sind über die vereinbarten Kommunikationswege möglichst nachvollziehbar zu melden.
C.9 APIs, Schnittstellen und Drittanbieter
Software kann Schnittstellen, APIs, Cloud-Dienste, Bibliotheken oder sonstige Leistungen Dritter einbinden. Für Leistungen, Verfügbarkeit, Änderungen oder Ausfälle solcher Drittanbieter ist AsgCon nur verantwortlich, soweit dies im jeweiligen Vertragsverhältnis rechtlich und tatsächlich beeinflussbar ist. Zusätzliche Kosten oder Nutzungsbedingungen von Drittanbietern können vom Kunden zu tragen sein, soweit dies vereinbart oder für die gewünschte Nutzung erforderlich ist.
C.10 KI- und LLM-Funktionen
Soweit Software oder digitale Leistungen Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz, maschinellen Lernens oder Large Language Models (LLM) enthalten, können Ergebnisse automatisiert erzeugt werden und fehlerhaft, unvollständig oder nicht vorhersehbar sein. KI-generierte Ergebnisse sind – soweit für den jeweiligen Zweck erforderlich – durch den Nutzer zu prüfen. Eine bestimmte sachliche, rechtliche oder wirtschaftliche Richtigkeit automatisiert erzeugter Ergebnisse wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wurde.
C.11 Kundendaten und Inhalte
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Dateien und sonstigen Materialien verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Verarbeitung verfügt. AsgCon darf solche Daten nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang zur Erbringung der Leistung verarbeiten.
C.12 Datenschutz und Informationssicherheit
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit AsgCon personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Sicherheitsmaßnahmen richten sich nach der konkreten Leistung, den vereinbarten Anforderungen und dem technisch angemessenen Schutzniveau.
C.13 Datenexport und Vertragsende
Soweit eine SaaS- oder digitale Leistung die Speicherung von Kundendaten umfasst, richtet sich ein Datenexport nach den vertraglich vereinbarten Möglichkeiten und dem technisch zumutbaren Umfang. Nach Vertragsende werden Daten nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, vereinbarter Fristen und datenschutzrechtlicher Anforderungen gelöscht oder anderweitig behandelt. Ein Export in ein bestimmtes Drittformat ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
C.14 Abonnement, Zahlung und Zahlungsverzug
Bei wiederkehrenden SaaS- oder Nutzungsentgelten gelten die im Vertrag vereinbarten Abrechnungsintervalle und Zahlungsfristen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Soweit gesetzlich zulässig und vertraglich vorgesehen, kann AsgCon den Zugang nach angemessener Ankündigung einschränken oder sperren, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
C.15 Mängel und Fehlerbehebung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie anwendbar sind, sowie die im Vertrag vereinbarten Regelungen. AsgCon ist berechtigt, einen Mangel durch Nachbesserung, Update, Workaround oder Ersatzlösung zu beheben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Nicht als Mangel gelten insbesondere Abweichungen, die auf nicht vereinbarten technischen Voraussetzungen, Änderungen des Kundensystems, unsachgemäße Nutzung oder nicht von AsgCon zu vertretende Drittanbieterprobleme zurückzuführen sind.
C.16 Verbraucherverträge über digitale Produkte
Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher über digitale Produkte oder digitale Inhalte geschlossen wird, gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 327 ff. BGB. Gesetzliche Anforderungen an Aktualisierungen, Vertragsgemäßheit, Nacherfüllung, Beendigung und sonstige Verbraucherrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
C.17 Widerruf
Soweit Verbrauchern bei einem Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesonderte Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Vorschriften. Bei digitalen Inhalten oder digitalen Leistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für einen möglichen vorzeitigen Beginn der Leistung und einen damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts.
C.18 Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist für die auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen verantwortlich, insbesondere für geeignete Endgeräte, Betriebssysteme, Browser, Internetverbindung, Netzwerkzugang und – soweit vereinbart – erforderliche Drittsoftware. Soweit konkrete Systemanforderungen vereinbart sind, gelten diese.
C.19 Drittanbieter-Software und Open Source
Bei Verwendung von Drittanbieter- oder Open-Source-Komponenten können zusätzliche Lizenzbedingungen gelten. Diese Bedingungen sind vom Kunden zu beachten, soweit sie ihm wirksam zur Nutzung überlassen werden. Rechte an Drittanbieterkomponenten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. AsgCon räumt nur die Rechte ein, die nach dem jeweiligen Lizenzmodell und Vertrag zur Nutzung erforderlich und zulässig sind.
C.20 Vertragslaufzeit und Beendigung
Bei laufenden SaaS- oder Softwareleistungen richten sich Laufzeit, Verlängerung und Kündigung nach dem jeweiligen Vertrag. Mit Beendigung des Vertrags enden Nutzungsrechte, soweit sie nicht ausdrücklich fortbestehen oder gesetzlich weiterbestehen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt. Für Übergabe, Datenexport oder Transition können besondere Vereinbarungen gelten.
C.21 Keine Garantie bestimmter Geschäftsergebnisse
Software, SaaS- und digitale Leistungen werden zur Erreichung des vereinbarten technischen oder funktionalen Zwecks erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Umsatzsteigerung, Kostenersparnis, Marktposition, Conversion Rate, Produktivität oder sonstige Geschäftsentwicklung wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
C.22 Verhältnis zur Master-AGB
Diese Besonderen Vertragsbedingungen ergänzen die Master-AGB der Asghar Consultants e.K. Für den jeweiligen Software-, SaaS- oder Digitalauftrag gilt folgende Rangfolge: 1. zwingendes Gesetzesrecht, 2. individuell ausgehandelte Vereinbarungen, 3. individueller Vertrag, Angebot oder Projektauftrag, 4. ausdrücklich einbezogene besondere Vertragsbedingungen Teil C, 5. Master-AGB. Soweit die Master-AGB keine besondere Regelung für den konkreten Auftrag enthalten, bleiben sie ergänzend anwendbar. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte, gehen entgegenstehenden Vertragsregelungen vor.
Rechtliche Einbeziehung
Teil C ist Bestandteil des modularen AsgCon-AGB-Systems. Er ersetzt keine individuelle Leistungsbeschreibung, kein SLA, keine Datenschutzinformation und keine ggf. erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Bei Verbraucherverträgen und digitalen Produkten gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Version 1.0 · Stand: 28.09.2026
