Rechtliches

AGB Teil B – Bildung, Weiterbildung, Coaching & Kurse

Bildung, Weiterbildung, Coaching, Sprachkurse und sonstige Kurse/Qualifizierungsangebote

Vorbemerkung

Diese Besonderen Vertragsbedingungen („Teil B“) ergänzen die Master-AGB der Asghar Consultants e.K. für Bildungs-, Weiterbildungs-, Coaching-, Sprachkurs- und sonstige Qualifizierungsleistungen. Sie gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Kurs-, Maßnahme- oder Projektvereinbarungen können ergänzende oder abweichende Regelungen enthalten. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

B.1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten insbesondere für Deutschkurse, berufliche Sprachvorbereitung, Weiterbildung, berufliche Qualifizierung, Coaching, Ausbildungsvorbereitung, Prüfungsvorbereitung und sonstige Bildungs- oder Trainingsangebote von AsgCon, unabhängig davon, ob diese vor Ort, online, hybrid oder über digitale Lernsysteme erbracht werden.

B.2 Anmeldung und Vertragsschluss

Eine Anmeldung kann über das ASGCON Portal, per E-Mail, schriftlich, über ein Anmeldeformular oder über ein anderes von AsgCon vorgesehenes Verfahren erfolgen. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme, Teilnahmebestätigung, Buchungsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande, soweit dies rechtlich zulässig ist. Bei geförderten Maßnahmen gelten zusätzlich die jeweils erforderlichen Bewilligungen, Gutscheine, Zuweisungen oder sonstigen Voraussetzungen.

B.3 Kursbeginn und Teilnahmeplatz

Ein Teilnahmeplatz wird erst verbindlich reserviert, wenn die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Ein angekündigter Kursbeginn kann von einer ausreichenden Teilnehmerzahl, organisatorischen Voraussetzungen, Verfügbarkeit von Lehrkräften oder anderen sachlichen Voraussetzungen abhängen. Änderungen werden den Betroffenen angemessen mitgeteilt.

B.4 Leistungen

AsgCon erbringt die im jeweiligen Kurs-, Maßnahme- oder Vertragsangebot beschriebenen Leistungen. Umfang, Dauer, Unterrichtsform, Inhalte, Termine, Lernziele und ggf. Prüfungsbestandteile richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Änderungen des Lehrplans oder der organisatorischen Durchführung sind zulässig, soweit sie den vereinbarten Leistungscharakter nicht wesentlich verändern und gesetzliche oder förderrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

B.5 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkung

Teilnehmende haben die jeweils angegebenen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen und erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Dazu können insbesondere Identitätsnachweise, Sprachstandsnachweise, Qualifikationsnachweise, Förderunterlagen oder sonstige für die Maßnahme erforderliche Dokumente gehören. Die Teilnehmenden wirken aktiv am Lern- und Betreuungsprozess mit und beachten die organisatorischen Regeln der jeweiligen Maßnahme.

B.6 Teilnahme, Anwesenheit und Nichtteilnahme

Teilnehmende haben die vereinbarten Anwesenheits- und Mitwirkungspflichten einzuhalten. Bei geförderten Maßnahmen können besondere gesetzliche oder förderrechtliche Anforderungen an Anwesenheit, Fehlzeiten, Entschuldigungen und Nachweise gelten. Eine Nichtteilnahme entbindet nicht automatisch von einer vertraglich geschuldeten Zahlung. Für geförderte Maßnahmen gelten die jeweils maßgeblichen besonderen Teilnehmer- und Maßnahmebedingungen.

B.7 Gebühren und Zahlung

Die Kurs- oder Teilnahmegebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Buchungsbestätigung. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, wird diese entsprechend berechnet. Zahlungsfristen, Ratenzahlungen, Anzahlungen oder sonstige Zahlungsmodalitäten werden individuell angegeben. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

B.8 Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von AsgCon einschließlich der dort vorgesehenen Informationen zum Beginn der Leistung und zu möglichen Folgen eines Widerrufs.

B.9 Stornierung, Rücktritt und Kündigung

Stornierung, Rücktritt und Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, dem jeweiligen Vertrag und diesen Besonderen Vertragsbedingungen. Für einzelne Kurse oder Maßnahmen können besondere Fristen oder Bedingungen vereinbart werden. Bei geförderten Maßnahmen können zusätzliche Vorgaben des Kostenträgers oder der Maßnahmezulassung gelten. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Rechts zu berücksichtigen.

B.10 Verschiebung und Absage

AsgCon kann einen Kurs oder eine Maßnahme aus sachlich gerechtfertigten Gründen verschieben, zusammenlegen oder absagen, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Ausfall von Lehrkräften, technischen oder organisatorischen Gründen oder behördlichen Vorgaben. Betroffene Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen informiert. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder Erstattungsrechte bleiben unberührt.

B.11 AVGS

Soweit eine Leistung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III gefördert wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die im Gutschein und in der jeweiligen Maßnahme festgelegten Bedingungen. Der AVGS muss – soweit gesetzlich oder im Einzelfall erforderlich – vor Beginn der Maßnahme vorliegen und für die konkrete Leistung gültig sein. Umfang, Ziel, Inhalt, Gültigkeit und regionale oder sonstige Begrenzungen richten sich nach dem jeweiligen Gutschein und den gesetzlichen Vorgaben. Eine Förderung kann nicht garantiert werden.

B.12 Bildungsgutschein

Soweit eine Leistung über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, der Inhalt des Gutscheins und die Bedingungen der bewilligenden Stelle. Eine Teilnahme setzt – soweit erforderlich – die rechtzeitige Bewilligung und Vorlage der erforderlichen Unterlagen voraus. AsgCon übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Bildungsgutschein erteilt, verlängert oder in einem bestimmten Umfang übernommen wird.

B.13 AZAV

Soweit AsgCon zugelassene Maßnahmen nach den jeweils geltenden AZAV- und SGB-III-Vorgaben durchführt, gelten zusätzlich die für die jeweilige Maßnahme maßgeblichen Zulassungs-, Teilnehmer- und Förderbedingungen. Die Zulassung einer Maßnahme oder die Eigenschaft von AsgCon als zugelassener Bildungsträger bedeutet nicht, dass für jede Person eine Förderung bewilligt wird. Förderentscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.

B.14 Online, Hybrid und digitale Leistungen / FernUSG

Bildungsleistungen können online, hybrid oder über digitale Lernsysteme erbracht werden. Teilnehmende sind für die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf ihrer Seite verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit eine konkrete Leistung die Voraussetzungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) erfüllt, werden die hierfür geltenden gesetzlichen Anforderungen beachtet. Nicht jede Online- oder digitale Bildungsleistung ist automatisch Fernunterricht im Sinne des FernUSG.

B.15 Prüfungen und Zertifikate

Soweit Prüfungen, Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Nachweise Bestandteil einer Leistung sind, richten sich deren Voraussetzungen nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung und – soweit einschlägig – nach den Vorgaben des jeweiligen Prüfungs- oder Zertifizierungsanbieters. Die Teilnahme an einem Kurs begründet keinen Anspruch auf das Bestehen einer Prüfung oder auf die Erteilung eines externen Zertifikats.

B.16 Lern- und Prüfungserfolg

AsgCon unterstützt Teilnehmende im vereinbarten Umfang bei der Erreichung der beschriebenen Lern- oder Qualifizierungsziele. Ein bestimmter Lernerfolg, Prüfungserfolg, Sprachnachweis, Ausbildungsplatz, Studienplatz oder Beschäftigungserfolg wird nicht garantiert, soweit nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wurde. Der persönliche Lernerfolg hängt unter anderem von individuellen Voraussetzungen, Mitarbeit und Teilnahme ab.

B.17 Lehrmaterialien und Nutzungsrechte

Von AsgCon bereitgestellte Lehr- und Lernmaterialien dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwendet werden. Eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich gestattet ist. Rechte Dritter bleiben unberührt.

B.18 Datenschutz

Personenbezogene Daten von Teilnehmenden werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Soweit für Förderungen oder gesetzlich vorgesehene Verfahren eine Übermittlung an Kostenträger, Behörden, Prüfungsstellen oder sonstige berechtigte Stellen erforderlich ist, erfolgt diese nur im zulässigen Umfang. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – gesonderten Datenschutzinformationen.

B.19 Verhältnis zur Master-AGB

Diese Besonderen Vertragsbedingungen ergänzen die Master-AGB der Asghar Consultants e.K. Für den jeweiligen Bildungs-, Weiterbildungs-, Coaching- oder Kursvertrag gilt folgende Rangfolge: 1. zwingendes Gesetzesrecht, 2. individuell ausgehandelte Vereinbarungen, 3. individueller Vertrag, Kurs- oder Maßnahmeauftrag, 4. ausdrücklich einbezogene besondere Vertragsbedingungen Teil B, 5. Master-AGB. Soweit die Master-AGB keine besondere Regelung für den konkreten Auftrag enthalten, bleiben sie ergänzend anwendbar.

Besondere Hinweise zur Förderung

Förderung durch AVGS, Bildungsgutschein oder andere Kostenträger ist stets von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, persönlichen Voraussetzungen, der konkreten Leistung und der Entscheidung der zuständigen Stelle abhängig. Aus einer allgemeinen Beschreibung eines Förderwegs auf der Website entsteht kein Anspruch auf Bewilligung oder Kostenübernahme.

Rechtliche Einbeziehung

Teil B ist Bestandteil des modularen AsgCon-AGB-Systems und ersetzt keine gesonderte Widerrufsbelehrung, kein Muster-Widerrufsformular, keine Datenschutzerklärung, keine maßnahmebezogenen Teilnehmerbedingungen und keine individuelle Leistungsbeschreibung. Bei geförderten oder besonders regulierten Maßnahmen gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben.

Version 1.0 · Stand: 28.09.2026